§ 31 Gemeinsame Entscheidung über mehrere Widersprüche
Stand: 10.06.2019
Über mehrere Widersprüche kann gemeinsam entschieden werden.
Wird zitiert von 21 Entscheidungen zu § 31 MarkenV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 06.02.2007 – 32 W (pat) 210/04
- BPatG, 02.03.2004 – 24 W (pat) 2/01
- BPatG, 01.06.2005 – 32 W (pat) 5/05
- BPatG, 03.09.2021 – 30 W (pat) 47/17Zitiert von 7
- BPatG, 20.07.2018 – 30 W (pat) 1/16Markenbeschwerdeverfahren – "Elysia AL/Eliza" – Beschwerde gegen Beschluss des DPMA, mit dem mehrere Widersprüche desselben Widersprechenden zurückgewiesen worden sind – Nennung von nur einer Widerspruchsmarke im Betreff des Beschwerdeschriftsatzes - keine weitere Erklärung – Regelfall: Beschwerde richtet sich gegen den Beschluss insgesamtZitiert von 2
- BPatG, 20.02.2002 – 28 W (pat) 220/00Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BPatG, 11.05.2015 – 26 W (pat) 505/15(Markenbeschwerdeverfahren – "VinoMonte (Wort-Bild-Marke)/MONTES/VINHA DO MONTE (Gemeinschaftsmarke)" – Entscheidung über mehrere Widerspruchsverfahren in einem Beschluss – ein Widersprechender legt Erinnerung, ein anderer Beschwerde ein – der erinnerungsführende Widersprechende kann nicht gemäß § 64 Abs. 6 S. 2 MarkenG ebenfalls Beschwerde einlegen – Aussetzung des Beschwerdeverfahrens – Zurückverweisung des Erinnerungsverfahrens an das DPMA)
- BPatG, 31.05.2011 – 25 W (pat) 31/10Markenbeschwerdeverfahren - "AVENA/ARVENA" – Beschwerde gegen die Aussetzung des Erinnerungsverfahrens – zu den einschlägigen Vorschriften - Entscheidung der Aussetzung des Verfahrens ist nicht in ausreichender Weise begründet - Aussetzungsbeschluss ohne zuvor gewährtes rechtliches Gehör ist regelmäßig verfahrens- und ermessensfehlerhaft – Rückzahlung der Beschwerdegebühr – keine KostenauferlegungZitiert von 4
- BPatG, 13.04.2010 – 27 W (pat) 13/10Markenbeschwerdeverfahren – "Hugyfot" - Rückgängigmachung der Umschreibung einer Marke – kein ausreichender Nachweis der Rechtsnachfolge – Verfahrensfehler der Versagung des rechtlichen Gehörs – bei einer gerichtlichen Entscheidung wäre ein Wiederaufnahmeverfahren gerechtfertigt – Rückgängigmachung der Umschreibung scheitert nicht daran, dass ein Rollenstand geschaffen wird, der der wahren Rechtsinhaberschaft nicht entspricht
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 31 MarkenV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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11.12.2018 Ausfertigung
§ 31 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I 2357)
BGBl. 2018 I S. 2357
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.